Pressemitteilungen
05. 08. 2009
Die FDP-Bundestagsfraktion hat beantragt, dass der Deutsche Bundestag am 26. August 2009 eine Debatte zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte auf die Tagesordnung setzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 17. Juni 2009 und vom 1. Juli 2009 die Kontrollrechte des Parlamentes nachhaltig gestärkt, die zuvor von der schwarz-roten Bundesregierung dem BND-Untersuchungsausschuss und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages verfassungswidrig vorenthalten worden sind.
Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die dem BND-Ausschuss vorenthaltenen Akten an die Obleute der Fraktionen vollständig herauszugeben, ihrer Auskunftspflicht gegenüber den Parlamentariern und den Gremien des Bundestages wie dem Innenausschuss, dem Parlamentarisches Kontrollgremium oder der G10-Kommission nachzukommen. Auch hier wird die Regierung aufgefordert, bislang vorenthaltene Akten vollständig herauszugeben.
Die FDP-Fraktion will, dass in Zukunft das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung auf eine neue Grundlage gestellt wird. Diese Aufgabe hat das Bundesverfassungsgericht sowohl der Bundesregierung wie auch dem Deutschen Bundestag mit seinen Entscheidungen mit auf den Weg gegeben. Die von der FDP beantragte Parlamentsdebatte ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Überarbeitung der bisherigen Praxis der schwarz-roten Bundesregierung im Umgang mit dem Parlament. Die Sicherheitsbehörden haben in der Vergangenheit immer mehr Befugnisse erhalten, das Kontrollrecht des Parlamentes muss damit Schritt halten.
Die FDP-Fraktion wird noch in dieser Legislaturperiode darauf drängen, dass in allen noch tagenden Gremien wie beispielsweise der G 10-Kommission und dem PKGR die neuste Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt beachtet wird.
STADLER: FDP beantragt Bundestagsdebatte zu Verfassungsgerichtsentscheidung
BERLIN. Zu den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Juni und 1. Juli 2009 zur Stärkung der Kontrollrechte des Parlamentes erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode Max STADLER:Die FDP-Bundestagsfraktion hat beantragt, dass der Deutsche Bundestag am 26. August 2009 eine Debatte zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte auf die Tagesordnung setzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 17. Juni 2009 und vom 1. Juli 2009 die Kontrollrechte des Parlamentes nachhaltig gestärkt, die zuvor von der schwarz-roten Bundesregierung dem BND-Untersuchungsausschuss und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages verfassungswidrig vorenthalten worden sind.
Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die dem BND-Ausschuss vorenthaltenen Akten an die Obleute der Fraktionen vollständig herauszugeben, ihrer Auskunftspflicht gegenüber den Parlamentariern und den Gremien des Bundestages wie dem Innenausschuss, dem Parlamentarisches Kontrollgremium oder der G10-Kommission nachzukommen. Auch hier wird die Regierung aufgefordert, bislang vorenthaltene Akten vollständig herauszugeben.
Die FDP-Fraktion will, dass in Zukunft das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung auf eine neue Grundlage gestellt wird. Diese Aufgabe hat das Bundesverfassungsgericht sowohl der Bundesregierung wie auch dem Deutschen Bundestag mit seinen Entscheidungen mit auf den Weg gegeben. Die von der FDP beantragte Parlamentsdebatte ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Überarbeitung der bisherigen Praxis der schwarz-roten Bundesregierung im Umgang mit dem Parlament. Die Sicherheitsbehörden haben in der Vergangenheit immer mehr Befugnisse erhalten, das Kontrollrecht des Parlamentes muss damit Schritt halten.
Die FDP-Fraktion wird noch in dieser Legislaturperiode darauf drängen, dass in allen noch tagenden Gremien wie beispielsweise der G 10-Kommission und dem PKGR die neuste Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt beachtet wird.
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809-Stadler-StaerkungPKG.pdf (2009-08-05, 131.24 KB)